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Die Schulsozialarbeit

I.    Begriffserklärung
II.   Die Dienstleistung Schulsozialarbeit
III.  Aufgaben, Angebote und Klientenkreis
IV.  Themenschwerpunkte
V.   Ziele
VI.  Grenzen
VII. Schlusswort

I. Begriffserklärung
Die SchulSozialArbeit stellt ein Bindeglied zwischen Schule, Schüler und Eltern dar. Sie berücksichtigt den Schüler in seiner individuellen persönlichen und familiären Situation und baut auf seinen jeweiligen Stärken und Ressourcen auf. Durch unterschiedliche Arbeitsinhalte und Methoden versucht die Schulsozialarbeit bei Konflikten oder Diskrepanzen – unter Berücksichtigung der Systeme, in denen der Schüler eingegliedert ist (Schule und Familie) – für diesen zusammen mit ihm eine Veränderung herbeizuführen. In manchen Fällen kommt es dabei auch zur Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen oder einer Triage an diese.

II. Die Dienstleistung Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit untersteht dem Kompetenzzentrum Jugend und ist wie dieses an den Verein „Soziale Dienste Werdenberg“ angegliedert. Die Stellenbesetzung wird im Umfang zu 30% durch die Dipl. FHS Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin Kerstin Lessing Killias wahrgenommen. Dieses Angebot existiert seit dem Frühjahr 2004 für die drei Oberstufenschulhäuser in Buchs. Zweimal pro Woche zu jeweils unterschiedlichen Präsenzzeiten ist die Schulsozialarbeiterin im jeweiligen Schulhaus anwesend. Somit ist sie direkt für Lehrer, Schüler oder Eltern zum Informationsaustausch, für Beratungsgespräche oder individuelle Terminabsprachen ansprechbar. Die differenzierte Fachkompetenz der Schulsozialarbeit kann einzelnen oder mehreren beteiligten und betroffenen Personen, sowie Schulklassen oder dem Schulhaus - als Lern- und Lehrweltsowie dem schulischen Umfeld zugute kommen.

III. Aufgaben, Angebote, Klientenkreis
Schulsiozialarbeit bedeutet die Kooperation von Sozialarbeit und Schule in den Schulhäusern.
Das Aufgabengebiet ist vielschichtig und umfangreich.

Grob gliedert dieses sich in 

Interventionsarbeit                                und                                 Präventionsarbeit
durch die Methoden der
Einzelfallhilfe                                           und                                  Gruppenarbeit

Es gibt folgende Aufgabenbereiche:

  • Zusammenarbeit mit Schülerinnen und Schülern, Lehrpersonen, Eltern 
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen 
        (Sozialamt, Amtsvormundschaft, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, 
        
    Soziale Dienste Werdenberg, Schulpsychologischer Dienst, Kinder- und Jugendhilfe,     Vormundschaftsbehörde)   
  • Projektarbeit
  • Informationsabgabe zu bestimmten Themenschwerpunkten
  • Beratungsgespräche
  • Administrative Arbeiten
  • Fachinterner Austausch

    IV. Themenschwerpunkte
    Beratungsangebot für familiäre, schulische oder interpersonelle Probleme
    Borderline-Syndrom - Drogenkonsum (illegale und legale) - Essstörungen - GewaltpräventionKrisentervention - Mobbing - Sexualität - Suizidgedanken -  Selbstverletzendes Verhalten (Ritzen etc)

    V. Ziele
            Sensibilisierung für Problembewusstsein
            Erarbeitung von Problemlösungsstrategien 
              Aufbau, Förderung und Stärkung von Eigen- und Fremdverantwortung sowie der 
            sozialen Kompetenzen 
            Erarbeitung von Konfliktlösungsstrategien
            Verbesserung des Lehr- und Lernklimas sowie des Schullebens

    Die Arbeitsweise ist kooperativ, transparent und autonom.
    Durch das Angebot der Schulsozialarbeit erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich freiwillig oder durch den Lehrer geschickt mit einer neutralen und nicht involvierten Fachperson über seine individuellen Probleme auszutauschen. Er kann fachkompetente Impulse und Hilfsmittel erhalten, die ihm eine Veränderung der subjektiv erlebten Situation herbeiführt oder gegebenenfalls auch das Lernklima verbessert. Die Lehrpersonen haben die Möglichkeit, sich bei Problemstellungen mit einer Schulklasse oder mit einzelnen Schülern an die Schulsozialarbeit zu wenden. Dies kann ein themenspezifischer Informationsaustausch, Absprachen von Interventionsmöglichkeiten oder die Planung von gemeinsamen Projekten beinhalten.
    Das Dienstleistungsangebot der Schulsozialarbeit steht ebenfalls den Erziehungsberechtigten offen. Wenn diese Auffälligkeiten, Verhaltensveränderungen oder einen Leistungsabfall ihrer Kinder bemerken oder eine Hilflosigkeit verspüren, können auch sie die Schulsozialarbeiterin als Ansprech- oder Vermittlungsperson zu anderen Fachstellen kontaktieren und in Anspruch nehmen.

  • VI. Die Grenzen der Schulsozialarbeit
    Durch die Schulsozialarbeit kommt eine Fachperson für Erziehung und Sozialisation in die Schulhäuser mit einem anderen Blickwinkel, anderer Wertung und anderen Methoden. Allerdings bietet sie keine Patentlösungen an. Sie ist abhängig und kann nur dann erfolgreich arbeiten, wenn die Kooperation mit dem Lehrerteam vorhanden ist, wenn jeder in seinem Fachbereich zum Wohle des Schülers das Optimum für den einzelnen Schüler erarbeitet und die Fachdisziplinen zusammen in eine Richtung arbeiten. Die Entlastung für den Lehrer erfolgt durch die fachkompetente Unterstützung, Hilfestellung, sachliche Information und Beratung. Die Lehrperson ist mit dem Problem nicht mehr allein belastet.
    Eine grosse - und nicht zu unterschätzende - Rolle spielt die Bereitschaft jedes einzelnen Schülers, an seinem Problem zu arbeiten, was sein Problembewusstsein und die Bereitschaft zur Veränderung voraussetzt. Ohne diese Freiwilligkeit sind der Schulsozialarbeit Grenzen gesetzt.
    Die Schulsozialarbeit versteht sich nicht als „Feuerwehr“ sondern eher als „ Frühwarnsystem“. Haben sich Konflikte erst manifestiert, so ist meist auch der Handlungsspielraum der Schulsozialarbeit erschöpft und andere Fachkompetenzen sind gefragt.
    Durch vermehrte Präventionsarbeit könnte allerdings die Interventionsarbeit verringert werden.

    VII. Schlusswort
    Anmerkung zur Schweigepflicht. Dieser untersteht selbstverständlich auch die Schulsozialarbeiterin. Allerdings bedarf es zur Behebung von manchen Problemen den Einbezug von anderen Bezugssystemen des Schülers (Familie oder Schule). Deshalb ist ein Informationstransfer manchmal auch wichtig. Jeder Schüler entscheidet über den Umgang und den Inhalt der Information, welche die Schulsozialarbeiterin an Dritte weitergeben darf. Berücksichtigung der weiblichen Ausformulierungen: Wo die männliche Schreibform verwendet wurde, ist selbstverständlich auch immer die weibliche Form gemeint. Sie wurde aber nicht vorsätzlich weggelassen, sondern rein der Vereinfachung wegen.

    Kerstin Lessing Killias

       
     
     

     

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